01. August 2025
Die Bundesregierung hat ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland auf den Weg gebracht.
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 26. Juni 2025 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates fand am 11. Juli 2025 statt und das Gesetz ist am 19.Juli in Kraft getreten. Neben Themen ohne direkt Bezug zur Sage 100 enthält das Gesetz steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, welche Unternehmen zu höheren Investitionen anregen und damit die Wirtschaft stärken sollen. Die neuen Abschreibungsmethoden werden in diesem Dokument dargestellt.
Ein wichtiger Punkt des Gesetzentwurfs ist die – erneut zeitlich begrenzte – Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
Üblicherweise schreiben Unternehmen neu angeschaffte Maschinen, Geräte oder Fahrzeuge über die Jahre ihrer Nutzung linear ab. Vorgesehen ist nun eine sogenannte degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) von 30 Prozent. Das bedeutet, dass Unternehmen bereits im Jahr des Erwerbs eines Wirtschaftsguts 30 Prozent der Anschaffungskosten mit ihrem Gewinn verrechnen können. In den Folgejahren können erneut 30 Prozent auf den restlichen Wert geltend gemacht werden können.
Die degressive Abschreibung kann für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt worden sind, anstelle der linearen Abschreibung in Anspruch genommen werden können.
Wer ein Elektrofahrzeug für seinen Betrieb kaufen möchte, soll für die sechsjährige Nutzungsdauer zwischen den folgenden drei Abschreibungsmethoden wählen dürfen:
Turboabschreibung für Elektrofahrzeuge: Gestaffelte Abschreibung (Abschreibung im Erstjahr bis zu 75 Prozent) Der Abschreibungszeitraum von sechs Jahren entspricht dabei laut der Regierung der regelmäßigen durchschnittlichen Nutzungsdauer.
Die neue „Turboaschreibung“ können Betriebe zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 in Anspruch nehmen. Die Abschreibung beginnt mit einem Satz von 75 Prozent. Im folgen Jahr können dann noch zehn Prozent abgesetzt werden, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils fünf Prozent, im vierten Folgejahr drei Prozent und im fünften Folgejahr zwei Prozent.
Weitere Informationen und Beispiele zur Nutzung der AfA finden Sie in der Sage Wissensdatenbank.
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