01. Februar 2020
Am 22.01.2020 hat das britische Parlament nach langwierigen Verhandlungen nunmehr das Brexit-Ratifizierungsgesetz beschlossen.
Die noch fehlende Unterschrift der Queen gilt als reine Formsache. Damit tritt das Vereinigte Königreich zum 31.01.2020 offiziell aus der EU aus.
Der Austritt Großbritanniens aus der EU hat für den Binnenmarkt weitgehende rechtliche Folgen. Insofern wird Großbritannien nicht mehr als EU-Mitgliedsstaat gelten, was Im- und Exporte zu einem Warenverkehr mit einem Drittstaat umqualifiziert. Die beschriebenen rechtlichen Folgen treten allerdings NICHT unmittelbar zum Brexit-Datum des 31.01.2020 ein. Somit sind keine Änderungen in Ihrer Sage Software notwendig.
Bis zum Ende des Jahres 2020 gilt eine sogenannte Übergangsphase, die der britischen Regierung und der EU dienen soll, ein Freihandelsabkommen zu verhandeln. Während dieser Übergangsphase bleibt Großbritannien unverändert im EU-Binnenmarkt. Der Ausstieg des Vereinigten Königreichs wird aber sofort Auswirkungen auf die EU-Institutionen haben. So endet mit dem Brexit am 31. Januar bereits die Amtszeit der britischen EU-Abgeordneten.
Die deutsche Bundesregierung hat am 17.01.2020 bereits ein nationales Übergangsgesetz (BrexitÜG) verabschiedet, das die benannte Frist vorsieht.