01. November 2020
Offizieller Stichtag für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ist der 01.01.2021. Dann wird Großbritannien den Binnenmarkt und die Zollunion endgültig verlassen. Der Austritt Großbritanniens aus der EU hat für den Binnenmarkt weitgehende rechtliche Folgen. Insofern wird Großbritannien nicht mehr als EU-Mitgliedsstaat gelten, was Im- und Exporte zu einem Warenverkehr mit einem Drittstaat umqualifiziert.
Noch bis Ende des Jahres 2020 gilt eine sogenannte Übergangsphase, die der britischen Regierung und der EU dienen soll, das Freihandelsabkommen zu verhandeln. Während dieser Übergangsphase bleibt Großbritannien unverändert im EU-Binnenmarkt, doch die Zeit wird knapp.
Aktuell wird an dem Austrittsabkommen zwischen der EU und Großbritannien verhandelt. Das Ergebnis ist offen. Scheitern die Verhandlungen, würde das sowohl der EU wie auch Großbritannien enorm schaden. Das Zeitfenster wird immer schmaler und eine kurzfristige Einigung muss anschließend noch ratifiziert werden.
Unabhängig vom Ergebnis dieser Verhandlungen ist, dass es nach Ablauf der Übergangsfrist eine Zollgrenze und somit eine Zollabfertigung geben wird. Insofern unterscheiden sich eine Vorbereitung auf einen geregelten / ungeregelten Brexit in der Ausgestaltung der Zolltarife.
Lesen Sie mehr zum nationalen Übergangsgesetz (BrexitÜG).