01. November 2022
Nach dem Arbeitszeitgesetz müssen bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. Das Bundesarbeitsgericht zog nun nicht das Arbeitszeit-, sondern das Arbeitsschutzgesetz heran. Nach Paragraf 3 sind Arbeitgeber schon heute verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. In den vergangenen Jahren gab es eher den Trend zu Vertrauensarbeitszeitmodellen, mobilem Arbeiten und Home Office mit wenig Kontrolle.
Das Urteil der höchsten deutschen Arbeitsrichter könnte jetzt in die Büros, Verwaltungen und Unternehmen eine Art digitale Stechuhr bringen. Denn was die Entscheidung so brisant macht: Mit dem Grundsatzurteil prescht das Bundesarbeitsgericht in der Debatte um die Änderung des Arbeitszeitgesetzes vor.
Noch arbeitet die Bundesregierung daran, Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in deutsches Recht umzusetzen. Danach sind die EU-Länder zur Einführung einer objektiven, verlässlichen und zugänglichen Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Die soll nach Intention des EuGH helfen, ausufernde Arbeitszeiten einzudämmen und Ruhezeiten einzuhalten. Die Kehrseite von Vertrauensarbeit sind unbezahlte Überstunden und davon gibt es laut EuGH einfach zu viele.
In der Sage 100 bieten wir heute schon spezielle Schnittstellen zur Arbeitszeiterfassung an. Bei Fragen zum Thema sprechen Sie Ihren Business Partner gern an.