Sage Office Line & Sage 100 Produkt BlogAuswirkung Wachstumschancengesetz in der Sage 100

Das Wachstumschancengesetz wurde vom Bundestag am 17.11.2023 beschlossen, jedoch steht die Zustimmung des Bundesrats weiterhin aus. Dieser verwies das Gesetz am 24.11.2023 an den Vermittlungsausschuss. Im Vergleich zum Gesetzentwurf bietet das vom Bundestag beschlossene Wachstumschancengesetz wesentliche Änderungen. Der Vermittlungsausschuss wird am 21.02.24 ein weiteres Mal zusammenkommen und über die Änderungen beraten. Somit gibt es weiterhin keine klare Vorgehensweise. Allerdings ist bereits bekannt, dass der Großteil der Regelungen ab dem Jahreswechsel gelten soll bzw. sollen einige Gesetze voraussichtlich rückwirkend in Kraft treten, sobald das Wachstumschancengesetz beschlossen ist.

Degressive Abschreibung

Beim Kauf von beweglichen Gegenständen für das betriebliche Anlagevermögen zwischen 01.10.2023 – 31.12.2024 sollen Unternehmer alternativ zur linearen Abschreibung,  die degressive Abschreibung wählen können. Die degressive Abschreibung beträgt das 2,5-fache des linearen Abschreibungssatzes, max. 25% der Anschaffungskosten bzw. des Restbuchwerts. Diese Änderung im Wachstumschancengesetz würde Unternehmen höhere Betriebsausgaben in den ersten Abschreibungsjahren bescheren.

Sofern Sie aktuell den Kauf entsprechender Wirtschaftsgüter planen oder bereits Anschaffungsvorgänge buchen möchten, sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater. Generell besteht in der Sage 100 bei noch nicht abgeschlossenen Geschäftsjahren die Möglichkeit, eine degressive Afa-Methode dem Wirtschaftsgut auch nachträglich zuordnen und Abschreibungsläufe bereits gebuchter Zeiträume erneut durchzuführen.

Neue GWG-Grenze

Selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter können momentan gemäß § 6 (2) EStG, wenn sie 800 € nicht übersteigen, sofort abgeschrieben werden. Mit dem Wachstumschancengesetz soll diese Grenze auf 1.000 € angehoben werden. Somit soll beim Kauf von geringfügigen Wirtschaftsgütern (GWG) ab 01.01.2024 eine höhere Grenze gelten. GWG müssen nicht auf die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Der Sofortabzug als Betriebsausgabe ist möglich.

Neue Regeln für Sammelposten

Alternativ zum Sofortabzug können gemäß § 6 (2a) EStG selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter, die aktuell zwischen 250 Euro und 1.000 Euro liegen, in einen Sammelposten gestellt und auf 5 Jahre abgeschrieben werden. Auch diese Grenzen sollen nun zu Ihrem Vorteil angepasst werden. Geplant ist zum einen die Limitierung auf 5.000 Euro anzuheben, sowie die Abschreibungsdauer auf 3 Jahre zu verkürzen. Das soll für Wirtschaftsgüter gelten, die nach dem 31.12.2023 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden. Ein Sammelposten bedeutet auch für die Verwaltung weniger Bürokratie. Dieser Effekt des Bürokratieabbaus entspricht damit, neben dem Liquiditätsvorteil, der weiteren Zielsetzung der Regierung.

In der Sage 100 ist bei Sammelposten der 5 Jahre Afa-Zeitraum fest im Programm hinterlegt und für Sie als Anwender nicht anpassbar. Sobald das Gesetz verabschiedet wurde, wird über ein LiveUpdate eine zusätzliche Afa-Methode mit dem neuen drei Jahres Zeitraum zur Verfügung stehen. Zwischenzeitlich können solche Anschaffungskosten auf einer Inventarnummer gebucht und die neue Afa-Methode erst nachträglich zugeordnet werden.

Sonderabschreibung

Der § 7g EStG, der Investitionen durch Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen für kleinere oder mittlere Betriebe fördert (Gewinngrenze von 200.000 Euro im Jahr vor der Investition) soll ebenso angepasst werden. Die dort mögliche Sonderabschreibung liegt aktuell bei 20 Prozent der Investitionskosten und soll nun auf 50 Prozent für nach dem 31.12.2023 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter erhöht werden. Kommt diese Änderung im Wachstumschancengesetz, ist bei Kombination der Sonderabschreibung mit der degressiven Abschreibung eine Abschreibung von bis zu 75% im ersten Jahr möglich.

In der Sage 100 besteht in den Grundlagen der Anlagenbuchhaltung die Option, zusätzliche Sonderabschreibungen zu definieren und diese anschließend in den Stammdaten des Anlagengutes zuzuordnen.

Schließen

Die neuesten Beiträge