01. März 2017
Mit dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 14. November 2014 zur »ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)« erläutert die Finanzverwaltung, welche Vorgaben für IT gestützte Buchführungsprozesse künftig gelten.
Die wichtigsten Anforderungen an E-Mails unter GoBD-Aspekten finden Sie im anhängenden Dokument aufgelistet.