01. Dezember 2017
Zeitlich wird es eng: Seit 2016 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bereits auf dem Tisch.
Bis zum 25. Mai 2018 wird sie nun in nationales Recht der Mitgliedstaaten überführt. Dann sind die Bestimmungen in Deutschland bindend. Dies gilt für kleine und mittelständische Unternehmen genauso wie für internationale Konzerne, die hier Kundendaten bzw. den Besucher-Trafffic auf ihren Webseiten erheben und auswerten. Die wenigen verbleibenden Monate sollten von allen Akteuren, die mit fremden Daten umgehen, ausgesprochen intensiv genutzt werden.
Immerhin ist die aktuelle Studienlage bezüglich der Vorbereitungen auf den Stichtag nicht eben beruhigend. Wie das Marktforschungsunternehmen Vanson Bourne im Frühjahr dieses Jahres im Veritas 2017 GDPR Report ermittelte, betrachtet sich noch etwas weniger als die Hälfte der befragten deutschen Betriebe hinreichend auf die DSGVO präpariert.
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