01. Dezember 2019
Die Pflicht zum Einsatz von „Technischen Sicherheitseinrichtungen“ (TSE) bei Kassen wurde auf den 01.10.2020 verschoben. Ursprünglich sollten nach einer bundesgesetzlichen Regelung alle Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung bereits ab Anfang 2020 geschützt werden.
Pressemitteilung vom bayerischen Finanzministerium:
http://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/24005/index.htm
Wichtig zu wissen ist, dass die Kasse selbst nicht durch das BSI zertifiziert wird. Lediglich die „Technischen Sicherheitseinrichtungen“, die an die Kasse „angeschlossen“ werden müssen, müssen zertifiziert sein.
Weitere Informationen zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen und zur Zertifizierung finden Sie beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik:
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/Grundaufzeichnungen/grundaufzeichnungen_node.html