01. November 2022
Unternehmen sollen ab Herbst nun doch nicht verpflichtet werden, ihren Beschäftigen erneut Homeoffice und Coronatests anzubieten.
Das Bundeskabinett beschloss, dass Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts ein Homeoffice Angebot für die Beschäftigen und ein regelmäßiges Angebot von Tests nur „prüfen“ sollen.
Die Verordnung gilt bis zum 07.04.2023.
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