01. Januar 2025
Seit dem 01.01.2023 sind die Lohnabrechnungsdaten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm an die Rentenversicherung zu übermitteln. Ab dem Jahr 2025 ist auch die elektronische Übermittlung der Daten aus der Finanzbuchhaltung verpflichtend. Eine Befreiung von dieser Verpflichtung ist in einer Übergangsphase auf Antrag möglich. Die Übergansphase gilt bis zum Dezember 2026.
Die Sage 100 erstellt die euBP relevanten Daten in einem CSV-Format. In den Stammdaten – Sachkonten kann die Option zum „euBP Datenexport“ gesetzt werden. Für die Ersteinrichtung kann komfortabel die Sachkontenschnelländerung mit individueller Selektion der Sachkonten genutzt werden. Der Export der Buchungen auf diesen Sachkonten erfolgt aus der Auskunft „euBP Datenexport“ im Menüpunkt „Jahresabschluss“.
In der Sage HR Suite wird ab der Version 2024.4.1 (November 2024) die Möglichkeit bestehen, im Rahmen der Datenübermittlung für eine Betriebsprüfung auch Fibu-Daten zu übermitteln. Hierfür wurde der Assistent zum Erstellen der euBP-Meldung so erweitert, dass Daten aus einem Verzeichnis geladen und im vorgeschriebenen Format als zusätzliche Sendung übertragen werden.
Die Daten sind in einem bestimmten Format bereitzustellen, damit eine fehlerfreie Verarbeitung gewährleistet werden kann. Dieses Format finden Sie in der Updatebeschreibung zur Version 2024.4.1