01. August 2017
Mit dem sogenannten E-Rechnungsgesetz werden die Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 in nationales Recht umgesetzt. Das E-Rechnungsgesetz schafft damit eine verbindliche Rechtsgrundlage für den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen durch öffentliche Auftraggeber.
Ab dem 27. November 2018 treten die entsprechenden Vorschriften für alle Bundesministerien und Verfassungsorgane in Kraft. Alle anderen öffentlichen Auftraggeber (z. B. Gemeinden etc.) betrifft die Neuregelung erst ein Jahr später, also ab dem 27. November 2019.
Die Bundesregierung kann zudem künftig per Rechtsverordnung weitere Detailanforderungen in Bezug auf
- die elektronische Rechnungsstellung,
- das zu verwendende Rechnungsdatenmodell sowie
- die Verbindlichkeit der elektronischen Form
festlegen.
Dies hat weitreichende Folgen für Unternehmen, denn was sich zunächst nur wie eine bürokratische Neuerung für die öffentliche Verwaltung anhört, lässt auch viele kleine, mittelständische und große Unternehmen aufhorchen.
Zukünftig muss der Aussteller einer elektronischen Rechnung sämtliche relevanten Daten in strukturierter Form vorhalten, damit diese von der öffentlichen Verwaltung (bzw. den sonstigen im Gesetz genannten Auftraggebern) akzeptiert werden.
Was steckt hinter dem E-Rechnungsgesetz?
Hauptziel der umzusetzenden Richtlinie ist das Schaffen eines technologieneutralen, inhaltlichen E-Invoicing-Standards. Dieser soll sowohl mit nationalen als auch internationalen Standards kompatibel sein und sich (neben der Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen) auch für den einfachen, sicheren, schnellen und ressourcenschonenden Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen eignen. Herausforderung hier ist, dass die technologischen Unterschiede zwischen den verschiedenen nationalen und privatwirtschaftlichen Rechnungsverarbeitungssystemen, die trotz der Einführung des neuen semantischen Standards weiterbestehen werden.
Wen betrifft die Neuregelung?
Unter Zugzwang sind zunächst vor allem die Bundesministerien und die Verfassungsorgane. Doch schon ein Jahr später müssen auch die übrigen öffentlichen Auftraggeber elektronische Rechnungen akzeptieren. Für die zahlreichen Zuliefererbetriebe aus der privaten Wirtschaft tickt damit ebenfalls die Uhr. Die Frage ist somit nicht mehr, ob man als Unternehmen auf den elektronischen Rechnungsaustausch umstellen sollte, sondern wie und bis wann.
Wie schnell und einfach die Einrichtung und Arbeit mit elektronischen Rechnungen in der Sage Software funktioniert, zeigt Ihnen ein kurzes Video .