Sage Office Line & Sage 100 Produkt BlogEuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Zurück zur Stechuhr und Dienst nach Vorschrift?

Der Europäische Gerichtshof beschied die Klage einer spanischen Gewerkschaft, die die dortige Deutsche Bank-Filiale auf die Einhaltung der Arbeitszeiten verpflichten wollte. Der EuGH entschied nun Mitte Mai, dass Deutschland seine Arbeitszeitverordnung anpassen muss. Demnach sollen künftig alle Unternehmen nicht nur die Überstunden aufzeichnen, sondern die kompletten Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter dokumentieren.

Bisher wurden Überstunden auf viele verschiedene Weisen dokumentiert. Manchmal reicht schon ein handschriftlich verfasster Stundenzettel, den ein Vorgesetzter abzeichnet. Dieser muss natürlich in der Personalabteilung erfasst werden. Solche Dokumentationsarten verursachen dann auch einen Mehraufwand. Eleganter ist es, wenn die Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten elektronisch dokumentieren und diese Daten anschließend direkt in der HR-Software zur Verfügung stehen. So haben Sie größtmöglichste Transparenz und Sicherheit für Ihr Unternehmen.

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