Sage Office Line & Sage 100 Produkt BlogSteuerrechtliche Behandlung von Geschenken

Geschenke im betrieblichen Zusammenhang können an Geschäftspartner und/oder das Personal erfolgen. Insbesondere bei der steuerrechtlichen Betrachtung bestehen Konsequenzen bei der Umsatzsteuer bzw. beim Vorsteuerabzug.  

Geschenke im steuerrechtlichen Sinne setzen eine unentgeltliche Zuwendung an einen Dritten voraus. Die Unentgeltlichkeit ist nicht gegeben, wenn die Zuwendung als Entgelt für eine bestimmte Gegenleistung des Empfängers anzusehen ist. Sie wird jedoch nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass mit der Zuwendung der Zweck verfolgt wird, Geschäftsbeziehungen zu sichern oder zu verbessern oder für ein Erzeugnis zu werben. Ein Geschenk ist danach regelmäßig anzunehmen, wenn ein Steuerpflichtiger einem Geschäftsfreund oder Arbeitnehmer ohne rechtliche Verpflichtung und ohne zeitlichen oder sonstigen unmittelbaren Zusammenhang mit einer Leistung des Empfängers eine Bar- oder Sachzuwendung zukommen lässt.

Keine Geschenke sind beispielsweise:

  • Kränze und Blumen bei Beerdigungen
  • Spargeschenkgutscheine der Kreditinstitute und darauf beruhende Gutschriften auf dem Sparkonto anlässlich der Eröffnung des Sparkontos oder weitere Einzahlungen
  • Preise anlässlich eines Preisausschreibens oder einer Auslobung
  • Zu den Geschenken rechnen ebenfalls nicht die Bewirtung, die damit verbundene Unterhaltung und die Beherbergung von Personen aus geschäftlichem Anlass

Worauf Sie achten sollten:

  • Ein Vorsteuerabzug ist grundsätzlich dann möglich, wenn eine Leistung oder Ware für das Unternehmen erworben wurde, welches selber umsatzsteuerpflichtige Leistungen anbietet
  • Voraussetzung für die Umsatzbesteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe ist, dass der Gegenstand zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt
  • Unentgeltliche Wertabgaben können entgeltliche Lieferungen gleichgestellt sein oder entgeltlichen sonstigen Leistungen

Übersicht

Wert Vorsteuerabzug Umsatzsteuer Bemerkung
Bis 50 €
(netto, wenn Vorsteuerabzug möglich; sonst brutto; pro Gesprächspartner und Jahr)
JA NEIN
Über 50 €
Geschenke extra für Schenkung erworben
NEIN NEIN Schenkung ist nicht steuerbarer Umsatz
Über 50 €
Geschenk war „Umlaufvermögen“
JA (vorher) NEIN, aber Vorsteuerberichtung Schenkung ist nicht steuerbarer Umsatz
Über 50 €
Geschenk war “Anlagevermögen“
JA JA, unentgeltliche Wertabgabe Umsatzsteuerpflichter Umsatz
Schließen

Die neuesten Beiträge

Für welches(s) Themengebiet(e) wollen Sie sich registrieren?

Unternehmenssteuerung
Buchhaltung
Vertrieb/Marketing
Personalabrechnung
Personalmanagement
Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten von Sage Software GmbH und ihren Töchtern zum Zweck meiner weiteren Betreuung und der Zusendung von Informationen verarbeitet und genutzt werden dürfen. Ich kann der Verarbeitung oder Nutzung meiner Daten jederzeit gegenüber der Sage Software GmbH, Frankfurt/M., [email protected] widersprechen.

Vielen Dank für Ihre Anmeldung

Bitte prüfen Sie Ihre E-Mails. Wir haben Ihnen eine E-Mail zur Bestätigung Ihrer Adresse zugesendet. Bitte klicken Sie auf den Link, um Ihre E-Mail-Adresse zu verifizieren. Erst dann erhalten Sie unseren Newsfeed.