Sage HandwerkGesetzliche Termine zu e-Rechnungen

Heute

  • Vorrang von Papierrechnungen
  • Andere Formate, wie z.B. PDF sind noch möglich
  • Vorbereitung auf e-Rechnungspflicht ist sinnvoll

Ab 01.01.2025

  • Pflicht zum Empfang von e-Rechnungen für inländische, steuerpflichtige Umsätze für alle Unternehmen
  • Versand von e-Rechnungen möglich, aber keine Pflicht

Ab 01.01.2027

  • Pflicht zum Versand von e-Rechnungen im B2B-Bereich (von Unternehmen zu Unternehmen) für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800T€.

Ab 01.01.2028

  • Pflicht zum Versand von e-Rechnungen im B2B-Bereich (von Unternehmen zu Unternehmen) für alle Unternehmen.
Schließen

Die neuesten Beiträge

Für welches(s) Themengebiet(e) wollen Sie sich registrieren?

Unternehmenssteuerung
Buchhaltung
Vertrieb/Marketing
Personalabrechnung
Personalmanagement
Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten von Sage Software GmbH und ihren Töchtern zum Zweck meiner weiteren Betreuung und der Zusendung von Informationen verarbeitet und genutzt werden dürfen. Ich kann der Verarbeitung oder Nutzung meiner Daten jederzeit gegenüber der Sage Software GmbH, Frankfurt/M., [email protected] widersprechen.

Vielen Dank für Ihre Anmeldung

Bitte prüfen Sie Ihre E-Mails. Wir haben Ihnen eine E-Mail zur Bestätigung Ihrer Adresse zugesendet. Bitte klicken Sie auf den Link, um Ihre E-Mail-Adresse zu verifizieren. Erst dann erhalten Sie unseren Newsfeed.