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Sage Handwerk
Gesetzliche Termine zu e-Rechnungen
Zur Übersicht
01. August 2024
Heute
Vorrang von Papierrechnungen
Andere Formate, wie z.B. PDF sind noch möglich
Vorbereitung auf e-Rechnungspflicht ist sinnvoll
Ab 01.01.2025
Pflicht zum Empfang von e-Rechnungen für inländische, steuerpflichtige Umsätze für alle Unternehmen
Versand von e-Rechnungen möglich, aber keine Pflicht
Ab 01.01.2027
Pflicht zum Versand von e-Rechnungen im B2B-Bereich (von Unternehmen zu Unternehmen) für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800T€.
Ab 01.01.2028
Pflicht zum Versand von e-Rechnungen im B2B-Bereich (von Unternehmen zu Unternehmen) für alle Unternehmen.
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10. Januar 2025
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