Sage HandwerkGesetzliche Termine zu e-Rechnungen

Heute

  • Vorrang von Papierrechnungen
  • Andere Formate, wie z.B. PDF sind noch möglich
  • Vorbereitung auf e-Rechnungspflicht ist sinnvoll

Ab 01.01.2025

  • Pflicht zum Empfang von e-Rechnungen für inländische, steuerpflichtige Umsätze für alle Unternehmen
  • Versand von e-Rechnungen möglich, aber keine Pflicht

Ab 01.01.2027

  • Pflicht zum Versand von e-Rechnungen im B2B-Bereich (von Unternehmen zu Unternehmen) für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800T€.

Ab 01.01.2028

  • Pflicht zum Versand von e-Rechnungen im B2B-Bereich (von Unternehmen zu Unternehmen) für alle Unternehmen.
Schließen

Die neuesten Beiträge