Sage Office Line & Sage 100 Produkt BlogMeldung gemäß Außenwirtschaftsverordnung (Z4 Sammelmeldung = Anlage 5) Anhebungen der Meldefreigrenzen auf 50.000,00 EUR

Die Sage 100 unterstützt die Meldepflicht von Zahlungstransaktionen in das (bzw. aus dem) Ausland an die Deutsche Bundesbank durch eine Erfassung und Auswertungsmöglichkeit der entsprechenden AWV-Meldedatensätze.

Hierfür steht die Auskunft <Zahlungsverkehr/Auskünfte/ Außenwirtschaftsverordnung> und ein Datenexport zur Verfügung.

Die Bürokratieentlastungsverordnung, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, sieht eine Anhebung der Meldefreigrenze vor. Die Meldepflicht soll zukünftig erst ab 50.000,00 Euro greifen. Allerdings bleibt auch im Rahmen der neuen Verordnung unklar, ob es bei der Meldepflicht auf die Einzelzahlungen oder eine monatliche Betrachtung ankommt.

Die Funktionalität der Sage 100 geht bei der Prüfung auf das Vorliegen einer Meldepflicht grundsätzlich vom Zahlungsbetrag aus. Wenn durch den Transaktionsbetrag die Meldepflicht von 50.000 EUR überschritten wird, so wird die Meldekennzahl als meldepflichtig in der Auskunft angezeigt.

Unter Grundlagen/Zahlungsverkehr/Einstellungen kann die neue Höhe der AWV-Freigrenze von 50.000,00 EUR eingetragen werden, nachdem die letzte Meldung für 2024 erzeugt wurde:

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