01. Januar 2022
Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030, sowie dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, wurden die Entfernungspauschalen gem. §9 (1) Nr.4 EStG geändert.
Diese Änderung gilt ab dem Veranlagungsjahr 2021 – also für Ihre kommende Steuererklärung. Weitere Erläuterungen hierzu wurden nun im BMF Schreiben vom 18.11.2021 veröffentlicht.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.