01. Juli 2022
Das Bundeszentralamt für Steuern stellt im Onlineportal “Mein BOP” eine Importmöglichkeit für One-Stop-Shop Umsätze zur EU-Umsatzsteuerdatenübermittlung zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um im EU-Ausland getätigte B2C-Umsätze, bei denen im Gemeinschaftsgebiet entstandene Umsatzsteuer abgerechnet wurde.
Im Rahmen einer Auskunft werden die zu übermittelnden Daten angezeigt und können nach Prüfung im geforderten Datenformat exportiert werden.
Der anschließende Upload der Daten mittels CSV Datei führt noch nicht zur direkten Übermittlung der Daten an das BZSt. Die Daten können im Portal der Finanzverwaltung zunächst geprüft und anschließend abgesendet werden.
Weitere Informationen stellt das Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung.