Sage 100 Produkt BlogSchärfere Regeln beim Onlineshopping

Zahlungsmethoden wie „Jetzt kaufen, später bezahlen“ (buy now, pay later) unterliegen künftig den gleichen Regeln wie Verbraucherkredite. Damit sollen Verbraucher stärker bei Kreditgeschäften geschützt werden. Deutschland setzt nun das EU-Recht um.

Mit den schärferen Regeln zur Kreditwürdigkeitsprüfung werden insbesondere jüngere Verbraucher geschützt, die durch den Abschluss einer Vielzahl solcher Verträge, selbst wenn die jeweiligen Einzelbeträge für sich betrachtet nicht besonders hoch sind, den Überblick über ihre Verbindlichkeiten verlieren und in eine Überschulungsspirale geraten. Siehe Information der Bundesregierung

Laut einer Umfrage der Finanzaufsicht Barfin hat ein knappes Viertel der unter-30-jährigen beim Online-Shopping mit der „Buy now, pay later“-Methode schon einmal den Überblick über offene Rechnungen verloren.

Regeln für Kreditwürdigkeit werden gestrafft

Kredite sollen nur noch vergeben werden dürfen, wenn ihre Rückzahlung wahrscheinlich ist. Die Rückzahlung des Kredits muss „wahrscheinlich“ sein; bisher reichte es, dass „keine erheblichen Zweifel“ bestanden. Um den bürokratischen Aufwand in Grenzen zu halten, müssen Informationen, die für die Kreditwürdigkeitsprüfung erhoben werden, in einem „angemessenen Verhältnis“ zur Art und Höhe des Kredits stehen.

Datenschutz wird verbessert

Bei der Prüfung dürfen keine Informationen aus sozialen Netzwerken und besonderes sensible Daten wie Gesundheitsdaten verwenden werden. Eine automatisierte Entscheidung über die Kreditvergabe, die ausschließlich auf Scoring-Mechanismen ohne menschliche Überprüfung basiert, ist ebenfalls nicht zulässig. Die Verbraucher haben zudem ein Recht auf Einsicht und Korrektur der verwendeten Daten.

Kreditgeber werden zur „Nachsicht“ gegenüber Kreditnehmern verpflichtet. Diese soll spätestens vor der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen greifen. Vor einer Kündigung soll den Verbrauchern in finanziellen Schwierigkeiten eine Vertragsanpassung angeboten werden, etwa eine Verlängerung der Laufzeit oder eine Stundung von Darlehnsraten.

Banken dürfen Dispokredite künftig nur noch mit einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten beenden.

Mit der Verschärfung wird klar der Verbrauchschutz gestärkt, jedoch sind aktuell z.B. Debitkarten von der neuen Reglung ausgenommen.

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