Sage Office Line & Sage 100 Produkt BlogWachstumschancengesetz ist beschlossen

Der Bundesrat hat am 22.03.2024 das Wachstumschancengesetz angenommen. Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens und zuletzt im Vermittlungsausschuss wurden einige Änderungen am ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgenommen.

So befinden sich z.B. die Anpassungen der GWG-Grenze und die Regeln für Sammelposten nicht mehr im endgültigen Gesetzestext.

Einige der wichtigsten Entlastungen finden Sie in den Bereichen:

Für Sie als Sage 100 Anwender sind neben der Erhöhung der Betriebsausgabengrenze von Geschenken auf 50 EUR, einer Anhebung der Grenzen bei Ist-Versteuerung und EÜR, Änderungen bezüglich der Versteuerung von E-Autos sowie Anpassungen beim Verlustrücktrag von besonderer Bedeutung. Sofern Sie im Wohnungsbau tätig sind, beachten bitte die verbesserten Konditionen der degressiven Abschreibung bei Neubau von Wohnungen.

Der Steuerberaterverband fasst die Änderungen übersichtlich zusammen:

https://www.dstv.de/wp-content/uploads/2024/03/Uebersicht_-Das-Wachstumschancengesetz-auf-einen-Blick.pdf

Für Sie als Sage 100 Anwender von besonderer Bedeutung sind hierbei:

Degressive Abschreibung

Beim Kauf von beweglichen Gegenständen für das betriebliche Anlagevermögen zwischen 01.10.2023 – 31.12.2024 sollen Unternehmer alternativ zur linearen Abschreibung,  die degressive Abschreibung wählen können. Die degressive Abschreibung beträgt das 2,0-fache des linearen Abschreibungssatzes, max. 20% der Anschaffungskosten bzw. des Restbuchwerts. Diese Änderung im Wachstumschancengesetz beschert Unternehmen höhere Betriebsausgaben in den ersten Abschreibungsjahren.

Sofern Sie aktuell den Kauf entsprechender Wirtschaftsgüter planen oder bereits Anschaffungsvorgänge buchen möchten, sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater.

Sonderabschreibung

Der § 7g EStG, der Investitionen durch Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen für kleinere oder mittlere Betriebe fördert (Gewinngrenze von 200.000 Euro im Jahr vor der Investition) wurde ebenso angepasst. Die dort mögliche Sonderabschreibung liegt aktuell bei 20 Prozent der Investitionskosten und wurde auf 40 Prozent für nach dem 31.12.2023 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter erhöht. Durch diese Änderung im Wachstumschancengesetz, ist bei Kombination der Sonderabschreibung mit der degressiven Abschreibung eine Abschreibung von bis zu 60% im ersten Jahr möglich.

In der Sage 100 besteht in den Grundlagen der Anlagenbuchhaltung die Option, zusätzliche Sonderabschreibungen zu definieren und diese anschließend in den Stammdaten des Anlagengutes zuzuordnen.

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