01. Oktober 2024
Der Bundesrat hat am 27.09.2024 der stufenweisen Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zugestimmt.
Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der §§ 139a bis 139d Abgabenordnung (AO) dem Bundeszentralamt für Steuern die Aufgabe übertragen, jedem Steuerpflichtigen ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal für steuerliche Zwecke zuzuteilen. Beim Identifikationsmerkmal unterscheidet § 139a AO zwischen natürlichen Personen und wirtschaftlich Tätigen.
Die künftige W-IdNr. stellt somit die eindeutige Identifizierung von Unternehmen bei den Finanzbehörden und anderen staatlichen Stellen dar. Zunächst wird die W-IdNr. weder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer noch andere bestehende Identifikationsnummern ersetzen, vielmehr soll sie parallel zu diesen verwendet werden. Allerdings soll in der Zukunft mit der W-IdNr. die Verwaltung vereinfacht werden. So soll diese bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber den Finanzbehörden genutzt werden.
Die Vergabe wird stufenweise ab dem 01.11.2024 in schriftlicher Form und automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern erfolgen. Des Weiteren sollen Regelungen zum Zeitpunkt der Einführung der W-IdNr., zur Vergabe, zur Form der W-IdNr., zur Unterrichtung der wirtschaftlich Tätigen und zu den Löschfristen geschaffen werden.
Der Aufbau der W-IdNr. besteht aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern. Weiteres Merkmal ist eine mit Bindestrich getrennte 5-stellige Unterscheidung, die der Identifizierung einzelner Betriebe, Betriebsstätten oder Tätigkeiten dient. Zunächst ist nur Unterscheidungsmerkmal 00001 zulässig. Weitere Unterscheidungsmerkmale (beginnend mit 00002) werden ab dem 01.03.2026 mitgeteilt. Beispielhaft könnte eine W-IdNr. wie folgt aussehen: DE123456789-00001.
Zur besseren Unterscheidung einige Beispiele:
Für einen Übergangszeitraum soll es nicht beanstandet werden, wenn ein wirtschaftlich Tätiger statt seiner W-IdNr. die Steuernummer angibt. Es entstehen keine steuerlichen Nachteile, wenn Sie bis Ende des Jahres 2024 noch keine ID erhalten haben, denn die Angabe der W-IdNr. ist bis zum 31.12.2026 nicht verpflichtend.
Mit dem nächsten Service Pack wird die Sage 100 in den Grundlagen / Mandanten-Einstellungen um das Feld erweitert werden.