01. November 2017
USTVA Vordruck 2018
Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2018 von der Finanzverwaltung die neuen Vordruckmuster für 2018 eingeführt. Die elektronische Übermittlung der Umsatzsteueranmeldung wurde für die Formulare USt 1A (Umsatzsteuervoranmeldung) und USt 1H (Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung) angepasst. Die amtlichen Druckformulare UST 1A und 1H ab dem Kalenderjahr 2018 werden nicht mehr als Druckvorlage zur Verfügung gestellt.
Das Formular für die „Zusammenfassende Meldung“ wird für das Kalenderjahr 2018 über das Jahreswechselupdate im Dezember 2017 zur Verfügung gestellt.
SEPA 3.1 Neuerungen
Das für erstmalig verwendete Dauermandate gesetzte Kennzeichen „FRST“ erhöht die Buchungen auf dem Kontoauszug.
Ab ZKA 3.0 enthalten erstmalig verwendete Dauermandate kein Kennzeichen „FRST“ mehr. Diese werden gleichfalls wie wiederkehrende Mandate mit dem Kennzeichen „RCUR“ an die Bank übertragen und mit SEPA 3.1 unterstützt.
Die Adressdaten für den Debitor „Zahler“ und „Empfänger“ werden bei Lastschriften außerhalb des EWR mitgegeben.
Darüber hinaus fordert die Commerzbank zusätzlich die Übergabe der Anschrift des Empfängers. Der Auftraggeber wird von der Commerzbank bei Fehlen zwar ergänzt, der Empfänger jedoch nicht.
Bitte prüfen Sie Ihre E-Mails. Wir haben Ihnen eine E-Mail zur Bestätigung Ihrer Adresse zugesendet. Bitte klicken Sie auf den Link, um Ihre E-Mail-Adresse zu verifizieren. Erst dann erhalten Sie unseren Newsfeed.