Sage New ClassicBrexitumsetzung

Am 23. Juni 2016 haben die Briten bei einem Referendum mit rund 52 Prozent der Stimmen für den Brexit – den Austritt aus der Europäischen Union – gestimmt. Nach mehr als 40 Jahren Mitgliedschaft werden die Briten als erstes Land die Europäische Union verlassen.

Sage beobachtet seit Monaten die politischen Entwicklungen sehr genau, denn nur auf Basis einer klaren rechtlichen Ausgangslage kann Sage den Anwendern Empfehlungen aussprechen und Programmunterstützung geben. Nun sind es nur noch 4 Wochen bis zum Austritt und der Ausgang ist weiterhin offen.

Nutzen Sie die Brexit-Checkliste der IHK’s, welche Unternehmern die einzelnen Handlungsfelder aufzeigt.

Sollte es zu keiner Einigung mit der EU kommen, muss Großbritannien im Falle eines ungeregelten Brexit als Drittland behandelt werden, da das Umsatzsteuergesetz (UStG) an die unionsrechtliche Unterscheidung zwischen Mitgliedsstaat und Drittstaat anknüpft.

Innerhalb der Sage New Classic ist die Besteuerungsart im Kundenstamm zum Austrittstermin auf die für Drittländer vorgesehene Einstellung  „Ausland (Drittland)“ umzustellen.

Damit erfolgen die Buchungen von Belegen auf einen Steuercode, der nicht mehr zum Ausweis auf der zusammenfassenden Meldung führt.

Somit werden auch die Umsatzsteueridentifikationsnummern beginnend mit “GB” obsolet und sind stichtagsbezogen aus den GB-Kontokorrenten zu entfernen, da dieses Merkmal der Unternehmereigenschaft nur im Unionsrecht eine Funktion hat.

Sofern in den Kontokorrentstammdaten unterschiedliche Sammelkonten hinterlegt wurden, die die Forderungs- bzw. Verbindlichkeitssalden nach Gebieten differenzieren, sind in diesen Fällen neue Kunden bzw. Lieferanten anzulegen, da bereits gebuchte Sammelkonten nachträglich nicht mehr geändert werden können.

Sage bleibt für Sie weiterhin am Ball und verfolgt den Ausgang der UK-Parlamentsbeschlüsse, um Ihnen Planungssicherheit zu geben –  egal ob geordneter oder ungeordneter Brexit.

Schließen

Die neuesten Beiträge