01. Dezember 2018
Der Bundesrat hat am 23. November 2018 zahlreichen Änderungen zugestimmt, die der Bundestag Anfang November beschlossen hatte.
Die Neuregelung soll unter anderem den Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel bekämpfen. Betreiber eines elektronischen Marktplatzes wie beispielsweise Amazon oder Ebay, haften künftig für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel auf ihren Plattformen. Sie können sich hiervon aber befreien, wenn sie gewissen Aufzeichnungspflichten erfüllen oder steuerunehrliche Händler von ihrem Marktplatz ausschließen.
In der Begründung zu den verschärften Regeln heißt es, dass vor allem Unternehmen, die in Drittländern ansässig sind häufig keine Steuer auf Umsätze abführen, die sie aus Verkäufen in Deutschland erzielen.
Das Gesetz entlastet außerdem die Fahrer elektrisch angetriebener Dienstwagen und Hybridfahrzeuge. Bisher mussten diese die Privatnutzung mit einem Prozent des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent.
Diese Neuregelung gilt auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge.
Auf Betreiben des Bundesrates hat der Bundestag beschlossen, verbilligte Jobtickets in Zukunft gänzlich von Steuern zu befreien. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Kostenersparnis daher nicht länger versteuern. Damit sollen sie zur verstärkten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel angeregt werden.
Die steuerfreien Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet, entschied der Bundestag.
Das Gesetz enthält zusätzlich zu den oben aufgeführten Änderungen, noch zahlreiche weitere Änderungen in 15 Steuergesetze, u.a. auch zur Anpassung an EU-Recht und an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs.
Auch in der Jahreswechselversion Ihrer Sage New Classic finden Sie die Änderungen zu Elster und die Anpassungen der Umsatzsteuerformulare für 2019.
Bitte prüfen Sie Ihre E-Mails. Wir haben Ihnen eine E-Mail zur Bestätigung Ihrer Adresse zugesendet. Bitte klicken Sie auf den Link, um Ihre E-Mail-Adresse zu verifizieren. Erst dann erhalten Sie unseren Newsfeed.