Sage New ClassicEuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Zurück zur Stechuhr und Dienst nach Vorschrift?

Der Europäische Gerichtshof beschied die Klage einer spanischen Gewerkschaft, die die dortige Deutsche Bank-Filiale auf die Einhaltung der Arbeitszeiten verpflichten wollte. Der EuGH entschied nun Mitte Mai, dass Deutschland seine Arbeitszeitverordnung anpassen muss. Demnach sollen künftig alle Unternehmen nicht nur die Überstunden aufzeichnen, sondern die kompletten Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter dokumentieren.

Bisher wurden Überstunden auf viele verschiedene Weisen dokumentiert. Manchmal reicht schon ein handschriftlich verfasster Stundenzettel, den ein Vorgesetzter abzeichnet. Dieser muss natürlich in der Personalabteilung erfasst werden. Solche Dokumentationsarten verursachen dann auch einen Mehraufwand. Eleganter ist es, wenn die Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten elektronisch dokumentieren und diese Daten anschließend direkt in der HR-Software zur Verfügung stehen. So haben Sie größtmöglichste Transparenz und Sicherheit für Ihr Unternehmen.

Die Zeitmanagementlösung von Sage ist so eine elegante Lösung. Erfahren Sie mehr zur Sage Zeitwirtschaft

Schließen

Die neuesten Beiträge

Für welches(s) Themengebiet(e) wollen Sie sich registrieren?

Unternehmenssteuerung
Buchhaltung
Vertrieb/Marketing
Personalabrechnung
Personalmanagement
Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten von Sage Software GmbH und ihren Töchtern zum Zweck meiner weiteren Betreuung und der Zusendung von Informationen verarbeitet und genutzt werden dürfen. Ich kann der Verarbeitung oder Nutzung meiner Daten jederzeit gegenüber der Sage Software GmbH, Frankfurt/M., [email protected] widersprechen.

Vielen Dank für Ihre Anmeldung

Bitte prüfen Sie Ihre E-Mails. Wir haben Ihnen eine E-Mail zur Bestätigung Ihrer Adresse zugesendet. Bitte klicken Sie auf den Link, um Ihre E-Mail-Adresse zu verifizieren. Erst dann erhalten Sie unseren Newsfeed.