Sage New ClassicInformationen zum Brexit und der Intrastatmeldung

Mit Ablauf des 31.01.2020 hat das Vereinigte Königreich die EU verlassen.

Nach aktuellem Sachstand müssen in der Übergangsphase bis einschließlich Berichtsmonat Dezember 2020 (Abgabetermin: bis zum 15. Januar 2021) weiterhin alle Warenbewegungen mit dem Vereinigten Königreich zur Intrahandelsstatistik angemeldet werden. Sobald im Statistischen Bundesamt andere Informationen vorliegen, werden wir Sie darüber informieren.

Eine doppelte Meldung über das IT-Zollsystem ATLAS sollte nicht erfolgen. Weitere Informationen zur zollrechtlichen Entwicklung können von heute an auf den Internetseiten der Zollverwaltungen nachgelesen werden:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Brexit/brexit.html

Zur Zeit trifft die Zollverwaltung folgende Aussage: „Das Austrittsabkommen (Anm.: Dieses wurde inzwischen vom Parlament des Vereinigten Königreichs und dem Europäischen Parlament gebilligt.) sieht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 vor, in der es aus zollrechtlicher Sicht zu keinen Änderungen kommt.“

Vergewissern Sie sich zu Ihrer Sicherheit stets auf der o.g. Internetseite bzw. bei Ihrem Zollamt, ob sich ein neuer Sachstand ergeben haben könnte.

 Weitere Informationen finden Sie hier https://www-idev.destatis.de/idev/doc/intra/hilfe2_1.html

 

 

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