12. Januar 2017
Ab dem kommenden Jahr wird es eine neue Kennziffer in der UStVA (Kz 23) geben. Diese ist allerdings nur in begründeten Fällen über das ElsterFormular und ElsterOnlinePortal zu befüllen:
Setzen Sie das Kennzeichen, wenn über die Angaben in der Steueranmeldung hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigt werden sollen. Gleiches gilt, wenn bei den in der Steueranmeldung erfassten Angaben bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegt wurde oder Sie einen Antrag auf Dauerfristverlängerung zurücknehmen möchten. Sofern der Platz im Feld nicht ausreicht, sind diese Angaben in einer von Ihnen zu erstellenden gesonderten Anlage zu machen, welche mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung“ zu kennzeichnen und dem Finanzamt gesondert zu übermitteln oder zu übersenden ist. Wenn Sie der Steueranmeldung lediglich ergänzende Aufstellungen oder Belege beifügen wollen, ist nicht hier, sondern in Zeile 15 eine Eintragung vorzunehmen.
Empfehlung von ELSTER: Bitte beachten Sie, dass sobald diese Felder angegeben werden, gemäß Vorgabe der AO der Fall von der automatisierten Fallverarbeitung aus gesteuert wird und eine gründliche manuelle Fallprüfung durch den Sachbearbeiter im Finanzamt (Amtsträger) ausgelöst wird. Über eine Meldung in Ihrer Sage Software werden Sie darauf hinzuweisen, das diese Felder ausschließlich in begründeten Fällen zu füllen sind.
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