01. Januar 2020
Am 1.1.2020 treten die ersten Änderungen der EU-Mehrwertsteuerreform „Quick Fixes“ in Kraft. Die Quick Fixes eröffnen umfangreiche Anpassungen an der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die schrittweise bis zum Jahr 2022 erfolgen.
Neben Regelungen betreffend des Konsignationslager (§ 6b UstG) und der Definition des Reihengeschäfts (§ 3 Abs. 6a UstG) wurden die Voraussetzungen für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen verschärft (§ 6a Abs. 1 Satz 1 UstG).
Innergemeinschaftliche Lieferungen
Eine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IDNr.) und die Zusammenfassende Meldung (ZM) werden ab 1. Januar 2020 materiell-rechtliche Voraussetzung für die Anwendung der Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen.
Bisher war die gültige USt-IDNr. lediglich eine formelle Voraussetzung. Somit gewinnen regelmäßige qualifizierte Abfragen der Gültigkeit der USt-IDNr. an Bedeutung.
Aktuell kann eine qualifizierte Abfrage der USt-IDNr. als so genannte Einzelabfrage, also der Prüfung auf Korrektheit der Daten eines Geschäftspartners, aus verschiedenen Programmstellen heraus, gegen einen Internetdienst des Bundeszentralamtes für Steuern durchgeführt werden. Bei der qualifizierten Form der Bestätigung wird neben der USt-IDNr. auch Firmenname (einschließlich der Rechtsform), Firmenort, Postleitzahl und Straße überprüft. https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/FAQ/faq_ust_node.html
Die qualifizierte Bestätigung durch Einzelabfrage (optional mit Bestätigungsschreiben) kann aus verschiedenen Sage New Classic Programmstellen heraus angefordert werden:
Im oberen Dialogbereich sehen Sie das Ergebnis einer ggf. zuvor erfolgten Prüfung, im unteren Dialogbereich die aktuellen zu prüfenden Werte. Wenn Sie die Prüfung ausführen (über das Aktionsfeld, s.u.), wird zunächst geprüft, ob eine ausländische USt-IdNr. zum Zeitpunkt der Anfrage in dem Mitgliedstaat, der sie erteilt hat, gültig ist. Ist dies der Fall, werden automatisch auch noch Firmenname (einschließlich der Rechtsform), Firmenort, Postleitzahl und Straße überprüft.
Über <Stammdaten/Kunden bzw. Lieferanten/UStID-Prüfung> können Sie darüber hinaus für mehrere Kontokorrente gleichzeitig eine Sammelprüfung vornehmen.
Welche rechtliche Wirkung das qualifizierte Bestätigungsschreiben gegenüber der übermittelten elektronischen Antwort und Anzeige in der Sage New Classic hat, müssen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt klären, da das Bundeszentralamt für Steuern hierüber keine Aussagen trifft.